Mutter-Kind-Pass

Der Mutter-Kind-Pass dient der gesundheitlichen Vorsorge für Schwangere und Kleinkinder.
Die im Rahmen des Mutter-Kind-Pass-Programms vorgesehenen Untersuchungen stellen
eine Gelegenheit zur Früherkennung und rechtzeitigen Behandlung von Krankheiten sowie
zur Kontrolle des Entwicklungsstandes des Kindes dar.

In diesem Rahmen führen wir folgende Untersuchungen durch:

sämtliche Laboruntersuchungen des Mutter-Kind-Passes
inklusive Blutzuckerbelastungstest zwischen der 25. und  28. Schwangerschaftswoche

Interne Untersuchung der Schwangeren zwischen der 17. und 20. Schwangerschaftswoche

1. Untersuchung des Kindes zwischen der 4. und 7. Lebenswoche
2. Untersuchung des Kindes zwischen dem 3. und 5. Lebensmonat
3. Untersuchung des Kindes zwischen dem 7. und 9. Lebensmonat
4. Untersuchung des Kindes zwischen dem 10. und 14. Lebensmonat
5. Untersuchung des Kindes zwischen dem 22. und 26. Lebensmonat
6. Untersuchung des Kindes zwischen dem 34. und 38. Lebensmonat
7. Untersuchung des Kindes zwischen dem 46. und 50. Lebensmonat
8. Untersuchung des Kindes zwischen dem 58. und 62. Lebensmonat

 

Alle Schwangeren und Eltern von Kleinkindern sollten die Gelegenheit zur bestmöglichen Vorsorge für Mutter und Kind nützen und diese Untersuchungen durchführen lassen.
Nebenbei stellen sie auch die Voraussetzung für die Gewährung des Kinderbetreuungsgeldes dar.